Schon seit Jahren kämpfen Hilfsorganisationen mit den Tücken der aktuellen Führerscheinklassen. So dürfen Helfer mit der Führerscheinklasse Klasse B (Auto) nur Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bewegen.
Da Rettungsmittel immer moderneren Ansprüchen genügen müssen, steigt somit auch das Gewicht der Rettungsfahrzeuge rapide. War vor einigen Jahrzehnten lediglich eine Trage und etwas Verbandmaterial an Bord, gleichen Rettungswagen heute kleinen Intensivstationen mit EKG, Sauerstoff, Beatmungsgerät und allerlei weiterem medizinischem Equipment. Dieser Trend ist auch im Katastrophenschutz, der Wasserwacht und in den weiteren Bereitschaften zu beobachten. So bringt beispielsweise der im Januar 2010 durch den Innenminister übergebene neue Krankentransportwagen Typ B, stattliche 3,9 Tonnen auf die Waage.
Noch vor wenigen Jahren, waren genügend ehrenamtliche Helfer im Besitz eines "alten" Führerscheins, mit dem auch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen über die deutschen Straßen bewegen werden durften. Diese Generation Helfer dezimiert sich jedoch zusehends und die neue Riege kann meist nur mit dem Führerschein Klasse B dienen.
Die Politik hat dieses Problem erkannt und am 10. Juli 2009 ein Gesetz verabschiedet, dass den Hilfsorganisationen den Helferführerschein (Feuerwehrführerschein) für die nachfolgenden Generationen bescherte. Ziel ist es, die ehrenamtlichen Helfer von freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten einen Führerschein bereitzustellen, den diese jedoch nur zur Erfüllung Ihrer dienstlichen Pflichten in Anspruch nehmen können. Grundlage hierfür ist eine umfangreiche Fortbildung die sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil aufschlüsselt.
Im theoretischen Teil, der vier Zeitstunden umfasst, werden den Helfern Recht im Straßenverkehr, Besonderheiten des Helferführerscheins, sowie Fahrphysik vermittelt. Direkt daran, schließt sich der zweistündige praktische Teil der Ausbildung. Hierbei werden mit Fahrzeugen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes einerseits anspruchsvolle Parcours bewältigt, andererseits eine beaufsichtigte Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr absolviert.
Die besonders erfahrenen und speziell geschulten Lehrgangsleiter geben Ihre langjährige Erfahrung so direkt an die Neulinge weiter. Dieser Austausch von praktischem Wissen aus erster Hand, führt nicht selten zu erstaunten Gesichtern, wie z.B. bei Notbremsungen die realitätsnah geprobt werden. Am Ende der gesamten Ausbildung steht eine praktische Prüfung mit theoretischen Zwischenfragen. Diese darf bewusst nicht vom Ausbilder selbst abgenommen werden, sondern muss durch einen anderen, gleich qualifizierten Lehrgangsleiter abgenommen werden, um so die Qualität der Ausbildung hoch zu halten.
Der BRK Kreisverband Ingolstadt konnte am vergangenen Wochenende vierzehn Lehrgangsteilnehmer aus den eigenen Reihen verzeichnen. Vier von Ihnen haben bereits Ihre Prüfung erfolgreich abgelegt.