Am vergangenen Samstag übten 15 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Rahmen der Ausbildung des sogenannten "Helferführerscheins" den Umgang mit den BRK-Fahrzeugen. Mit diesem speziellen Führerschein dürfen Einsatzfahrzeuge mit bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bewegt werden. Auch, wenn der Helfer nur einen normalen Führerschein der Klasse B besitzt. Da viele unserer Fahrzeuge mit einem normalen Führerschein der Klasse B nicht bewegt werden dürfen, ist diese Ausbildung ein wichtiger Bestandteil der weiterführenden Helferausbildung.
Geübt wurden Grundfahrübungen und Überlandfahrten, bei denen die Helferinnen und Helfer ihr Können unter Beweis stellen durften. Ebenfalls legten zwei Helfer am gleichen Tag die praktische Prüfung ab.
Natürlich geschah das ganze nur unter Aufsicht von zwei speziell geschulten Ausbildern, welche diese Prüfung abnehmen dürfen.