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Umstellung auf SEPA

Der BRK-Kreisverband Ingolstadt reagiert auf die EU-weite Umstellung auf SEPA.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick: 
  • SEPA ist eine Verordnung für einheitliche elektronische Zahlungen innerhalb der EU.

  • Die alten nationalen Kontodaten werden durch die internationalen Formate IBAN und BIC abgelöst.

  • Die Umstellung geschieht beim Ingolstädter Roten Kreuz automatisch.

  • Für Fördermitglieder entstehen weder Kosten noch Aufwand.


Häufig gestellte Fragen zu SEPA
  • SEPA - was genau ist das?

SEPA (Single Euro Payments Area) steht für eine verbindliche EU-Verordnung und bedeutet, dass ab 1. Februar 2014 kein Unterschied mehr zwischen in- und ausländischen Euro-Zahlungen besteht. Konkret bedeutet dies, dass Zahlungen ab dem 1. Februar 2014 nur noch mit der internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und der internationalen Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) durch die Banken und Sparkassen abgewickelt werden. Die alten nationalen Kontodaten werden dadurch abgelöst.
  • Was ändert sich für mich als Fördermitglied mit SEPA?

Das Wichtigste zuerst: Für Sie entsteht kein Aufwand. Wenn Sie uns bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird diese unter dem Namen SEPA-Lastschriftmandat weiter von uns genutzt. Jedes SEPA-Lastschriftmandat ist durch eine so genannte Mandats-ID eindeutig gekennzeichnet. Die Mandats-ID zu Ihrer Kundennummer wird Ihnen per Brief mitgeteilt. Lastschrifteinzüge vom Ingolstädter Roten Kreuz erkennen Sie zukünftig auf Ihrem Kontoauszug an der Gläubiger-ID DE14 200 00000006604. Die Einzugsermächtigung heißt nun SEPA-Lastschriftmandat. Jedes Lastschriftmandat ist durch eine sogenannte Mandats-ID eindeutig gekennzeichnet. Wir teilen Ihnen Ihre persönliche Mandats-ID per Brief mit.
  • Was bedeutet SEPA und warum muss das Ingolstädter Rote Kreuz auf SEPA umstellen?

SEPA (Single Euro Payments Area) ist eine verbindliche EU-Verordnung und bezeichnet einen einheitlichen Euro-Zahlungsraum, der ab 1. Februar 2014 besteht. Die bisher unterschiedlichen nationalen Zahlungsverfahren werden ab diesem Zeitpunkt durch das einheitliche SEPA-Verfahren ersetzt. Alle in der EU ansässigen Organisationen, die Bezahlung per Überweisung oder Lastschrift anbieten, sind dazu verpflichtet, den Zahlungsverkehr bis spätestens 1. Februar 2014 auf SEPA umzustellen. Bei neuen Vertragsabschlüssen ab 1. Februar 2014 müssen sogenannte SEPA-Mandate verwendet werden. Zahlungen sind dann nur noch mit der internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und der internationalen Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) möglich. Die weitere Verwendung der alten nationalen Bankdaten ist – auch für Zahlungen innerhalb Deutschlands – nicht mehr möglich. Um allen Mitgliedern die Umstellung so einfach wie möglich zu machen, bietet das Ingolstädter Rote Kreuz auch über den 1. Februar 2014 hinaus an, Bankdaten in der gewohnten Form einzugeben. Diese Daten werden von uns automatisch an das neue SEPA-Format angepasst.
  • Wo finde ich mehr Informationen zu SEPA?
Für weitergehende Informationen empfehlen wir www.sepadeutschland.de/de/ueber-sepa
  • Was bedeuten IBAN und BIC?

IBAN (International Bank Account Number) ist ein internationales Format für Kontonummern. BIC (Business Identifier Code) ist ein internationales Format für Bankleitzahlen und dient zur internationalen Identifizierung der Bank des Empfängers.
  • Was ist die Gläubiger-ID?

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist ein Merkmal des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums und ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen, eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers einer Lastschrift. Organisationen, die SEPA-Lastschriften einziehen wollen, müssen bei der Deutschen Bundesbank eine sogenannte Gläubiger-ID beantragen. Lastschrifteinzüge vom Ingolstädter Roten Kreuz erkennen Sie zukünftig auf Ihrem Kontoauszug an der Gläubiger-ID DE14 200 00000006604.
  • Was ist die Mandats-ID?

Sobald Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat (das ist die neue Bezeichnung für Einzugsermächtigungen) erteilen, wird eine eindeutige Referenznummer erstellt, die sogenannte Mandats-ID. Die Mandats-ID wird Ihnen per Brief mitgeteilt.
  • Woher bekomme ich IBAN und BIC für mein Konto?

In der Regel finden Sie Ihre IBAN und BIC auf Ihrer EC-Karte oder beispielsweise in Ihren Bankunterlagen. Beim Ingolstädter Roten Kreuz müssen Sie Ihre IBAN und BIC jedoch nicht unbedingt kennen: Sie können weiterhin die gewohnten Kontodaten nutzen. Wenn Sie sich für das alte Format entscheiden, werden Ihre Kontodaten automatisch durch uns an das neue Format angepasst.
  • Kostet mich die Umstellung auf SEPA etwas?

Nein. Die Umstellung ist für Sie kostenlos.
  • Muss ich als Fördermitglied des Ingolstädter Roten Kreuz auf das SEPA-Verfahren umsteigen?

Ja. SEPA (Single Euro Payments Area) ist eine verbindliche EU-Verordnung und bezeichnet einen einheitlichen Euro-Zahlungsraum, der ab 1. Februar 2014 besteht. Die bisher unterschiedlichen nationalen Zahlungsverfahren werden ab diesem Zeitpunkt durch das einheitliche SEPA-Verfahren ersetzt. Alle in der EU ansässigen Organisationen, die Bezahlung per Überweisung oder Lastschrift anbieten, sind dazu verpflichtet, den Zahlungsverkehr bis spätestens 1. Februar 2014 auf SEPA umzustellen.