Bayerisches Rotes Kreuz Ingolstadt, 07.01.2025 Kreisverband Ingolstadt Wahlvorbereitungsausschuss
An die Mitglieder des BRK-Kreisverbandes Ingolstadt
N e u w a h l der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses und der Delegierten und Ersatzdelegierten
W A H L A U S S C H R E I B U N G
Die Neuwahl im Kreisverband Ingolstadt des Bayerischen Roten Kreuzes findet gemäß § 26 der BRK-Satzung statt.
Die Unterzeichneten wurden gemäß § 2 der Wahlordnung vom Vorstand als Wahlvorbereitungsausschuss bestellt.
Die Mitgliederversammlung findet statt am: Datum : 21.03.2025 Uhrzeit : 18:00 Uhr Ort : Kreisverband Ingolstadt, Auf der Schanz 30, 85049 Ingolstadt
Hierzu ergeht noch gesonderte Einladung. Für die Mitgliederversammlung schreiben wir die Neuwahl für die Vorstandschaft, den Haushaltsausschuss, die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirksversammlung und zur Landesversammlung des Kreisverbandes Ingolstadt wie folgt aus:
Gemäß §§ 26, 27 und 28 der Satzung des BRK sind zu wählen:
A) Vorstandschaft: 1. der Vorsitzende 2. erster stv. Vorsitzender 3. zweiter stv. Vorsitzender 4. der Chefarzt 5. der stv. Chefarzt 6. der Schatzmeister 7. der stv. Schatzmeister 8. der Justiziar 9. der Konventionsbeauftragte
B) Haushaltsausschuss
1. Sieben Mitglieder 2. Drei Ersatzmitglieder
C) Fünf Delegierte und 5 Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung (Anzahl) (Anzahl) Drei Delegierte und 3 Ersatzdelegierte zur Landesversammlung (Anzahl) (Anzahl)
Sämtliche Vorstandsmitglieder, Mitglieder und Ersatzmitglieder des Haushaltsausschusses sowie Delegierte und Ersatzdelegierte zur Bezirks- und Landesversammlung können Männer oder Frauen sein. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein. Der Anteil an hauptamtlichen Mitarbeitern unter den Delegierten zur jeweils Bezirks- und Landesversammlung darf 1 Person sein, darüber hinaus jedoch 20% nicht überschreiten. Hauptamtliche Mitarbeiter des BRK dürfen dem Kreisvorstand ihrer Verbandsstufe nicht angehören (§ 5 Abs. 6 der Satzung); Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung der jeweils übergeordneten Bezirksvorstandes.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die im BRK Kreisverband Ingolstadt als Mitglied geführt werden und die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitglieder der Schwesternschaften mit Dienstort im Kreisverband.
Unter Bezug auf § 3 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung von Persönlichkeiten eine Frist bis zum
Montag, 10.03.2025 18:00 Uhr Vorschlagsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich an den Wahlvorbereitungsausschuss des Kreisverbandes Auf der Schanz 30, 85049 Ingolstadt einzureichen und müssen zum obengenannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang). Die E-Mail-Adresse lautet: wva(at)kvingolstadt.brk(dot)de
Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen.
Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Wahlvorbereitungsausschuss
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